Zugehörige Objekte

Schülerinnen und Schüler mit einer Hörbeeinträchtigung (Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Gehörlosigkeit) werden integrativ geschult und durch die audiopädagogischer Beratung und Förderung unterstützt. Ziel dieses Angebots ist es, das schulische Umfeld hörbehindertengerecht zu gestalten und den Lernerfolg des Kindes möglichst sichern zu können.

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Christiane Mandl
christiane.mandl@schulerussikon.ch
Die Begabtenförderung meint die Angebote und Massnahmen für begabte Schülerinnen und Schüler, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt. Für diese Kinder bietet die Schule Russikon als sonderpägagogische Massnahme das Forscheratelier an. Die Klassenlehrperson schlägt ein begabtes Kind fürs Forscheratelier vor. Im Rahmen eines Schulischen Standortgesprächs (SSG) wird mit den Eltern die Aufnahme ins Forscheratelier besprochen. Wenn dies von der Schulleitung bewilligt ist, kommt das Kind auf eine Warteliste.
Im Forscheratelier ist das Zusammenwirken von überdurchschnittlichen Fähigkeiten, Aufgabenengagement und Kreativität von zentraler Bedeutung. (Drei-Ringe-Modell nach Renzulli). Die Förderung im Forscheratelier orientiert sich stark an den multiplen Intelligenzen nach H. Gardner und findet extern in einer Kleingruppe statt.

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Christiane Mandl
christiane.mandl@schulerussikon.ch
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Begabungs-_und_Begabtenforderung_Konzept_1.pdf Download 1 Begabungs-_und_Begabtenforderung_Konzept_1.pdf
Begabungsförderung erfolgt im Regelunterricht und oft auch in klassenübergreifenden Projekten und betrifft als Grundauftrag alle Schülerinnen und Schüler. Die Schule Russikon orientiert sich bei der Begabungsförderung stark an den multiplen Intelligenzen nach H. Gardner.
Es gibt aber auch Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt. Für diese Kinder bietet die Schule Russikon Die Begabtenförderung (Forscheratelier).

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Christiane Mandl
christiane.mandl@schulerussikon.ch
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Begabungs-_und_Begabtenforderung_Konzept.pdf Download 1 Begabungs-_und_Begabtenforderung_Konzept.pdf
Was sind die Vorteile von einem Benutzerkonto auf www.schulerussikon.ch?
Sie erhalten die wichtigsten Schulinfos (Newsletter der Schulleitung und Infos von klassenübergreifenden Schulanlässen) automatisch per Mail zugestellt.
Sie verwalten Ihre Benutzerdaten und abonnierten Dienste selbst und können diese jederzeit ändern oder allenfalls sogar das ganze Benutzerkonto löschen.

Im PDF finden Sie eine ausführliche Anleitung zum Erstellen eines Benutzerkontos.

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Michael Volkart
webmaster@schulerussikon.ch
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In der 2. Sek beginnt der Berufswahlunterricht.

Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler für ihre Berufswahl zu sensibilisieren und sie auf dem Weg zur Berufsfindung zu unterstützen.

Verantwortlich für das Finden einer passenden Lehrstelle sind die Jugendlichen und deren Eltern.

Die Schule unterstützt den Berufsfindungsprozess wie folgt:

2. Sek
• Besuch des biz Uster mit der Klassenlehrperson vor Weihnachten
• Elternabend im biz Uster vor Weihnachten
• Besuch der Berufsmesse Zürich im November
• Zwei freiwillige Berufsbesichtigungshalbtage im Januar
• Unterstützung beim Erstellen der Bewerbungsunterlagen bis Ende Januar
• Schnupperlehrwoche während Schulzeit im März
• Coaching Vorstellungsgespräch vor Sommerferien

3. Sek
• Unterstützung im Bewerbungsprozess


Schnupperlehren während der Schulzeit:
• Das Absolvieren von Schnupperlehren soll möglichst in den Ferien geschehen.
• Nach der Schnupperlehrwoche im März der 2. Sek kann auch während der Schulzeit geschnuppert werden mit Erlaubnis der Lehrperson.
• Der verpasste Schulstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.

Weiterführende Links zur Berufsfindung
http://www.schulerussikon.ch/de/schule/links/
Kinder ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen werden im Kindergarten durch die DaZ-Lehrperson im Teamteaching, in Gruppen oder in Halbklassen integrativ unterrichtet.

Kinder in der Primar- oder Sekundarstufe ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen werden im DaZ-Anfangsunterricht in Kleingruppen oder bei Bedarf einzeln unterrichtet.

Im DaZ-Aufbauunterricht werden die Kinder in der Primar- oder Sekundarstufe in Kleingruppen, im Teamteaching oder Einzelunterricht weiter im Erwerb von Deutschkompetenzen gefördert, damit sie dem Regelunterricht erfolgreich folgen können.

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Christiane Mandl
christiane.mandl@schulerussikon.ch
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Liebe Eltern und Erziehungsverantwortliche

Möchten Sie mit uns vom Vorstand des Elternteams die Schule Russikon unterstützen? Wir suchen immer wieder einsatzfreudige Eltern, die bereit sind, uns im Vorstand, als Klassendelegierte oder bei Anlässen zu unterstützen.

Für Mithilfe melden Sie sich direkt per Mail an elternteam@schulerussikon.ch

Wir freuen uns, wenn wir auf Ihre Hilfe zählen dürfen!

Vielen Dank.

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Elternteam
elternteam@schulerussikon.ch
Das Pflichtenheft beschreibt die Aufgaben des Vorstandes und der Klassendelegierten.

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Elternteam Russikon
elternteam@schulerussikon.ch
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Pflichtenheft_Delegierte_2015-03-09.pdf Download 0 Pflichtenheft_Delegierte_2015-03-09.pdf
Die Elternmitwirkung bietet den Eltern eine Struktur, um sich für die Schule ihrer Kinder einzusetzen und dient als Plattform zum Austausch und zur Weiterbildung rund ums Thema Schule – Elternhaus.
Das Elternteam Russikon orientiert sich am Reglement im Anhang.

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Elternteam Russikon
elternteam@schulerussikon.ch
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Reglement_des_Elternteams_Russikon_2016-03-09.pdf Download 0 Reglement_des_Elternteams_Russikon_2016-03-09.pdf
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Schulferien_sowie_Schuleinstellungen_fur_die_Schule_Russikon_in_den_Jahren_2021-2025.pdf Download 0 Schulferien_sowie_Schuleinstellungen_fur_die_Schule_Russikon_in_den_Jahren_2021-2025.pdf
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Schulferien sowie Schuleinstellungen für die Schule Russikon in den Jahren 2024-2028 Download 0 Schulferien sowie Schuleinstellungen für die Schule Russikon in den Jahren 2024-2028
Liegengebliebene Gegenstände und Wertsachen werden in den Schulhäusern und in den Turnhallen gesammelt. Schülerinnen und Schüler fragen zuerst bei den Lehrpersonen nach. Für Fragen wenden Sie sich an den Hausdienst: Telefon 044 956 55 42
An den Besuchsmorgen im Frühling und im Herbst werden alle Gegenstände nochmals ausgelegt. Was bis dann nicht abgeholt worden ist, wird nach den Besuchsmorgen jeweils entsorgt oder weitergegeben.

Schule Russikon | Geschäftsreglement
Aufbauorganisation
Version 1. Juli 2022

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David Goldschmid
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Geschaftsreglement_per_061022.pdf Download 0 Geschaftsreglement_per_061022.pdf
Um die Verbreitung von Läusen einzudämmen, müssen sich Eltern von betroffenen Schulkindern und/oder deren Geschwister umgehend bei der Klassenlehrperson melden.

Im folgenden Dokument informiert die Schule über das Vorgehen und die Behandlungsmöglichkeiten bei Lausbefall.

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Eliane Ziegler
eliane.ziegler@schulerussikon.ch
Name
Kopflause_Behandlungsablauf.pdf Download 0 Kopflause_Behandlungsablauf.pdf
Im folgenden Dokument informiert die Schulpflege über die Verhaltensregeln bei Kindern mit übertragbaren Krankheiten. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF.

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Schulverwaltung Russikon
schulverwaltung@russikon.ch
Name
bersicht_ubertragbare_Krankheiten.pdf Download 0 bersicht_ubertragbare_Krankheiten.pdf

Die Schule Russikon bietet Schülerinnen und Schülern der 6. Klassen die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung (Langgymnasium) zu besuchen.

Umfang: 10 Lektionen Sprachen und 10 Lektionen Mathematik

Kosten: 100.-

Anmeldung: Vor den Herbstferien wird durch die Klassenlehrperson ein Anmeldeformular verteilt.

Start des Kurses: November

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Klassenlehrperson

Die Schule Russikon bietet Schülerinnen und Schülern der 2. und 3. Sek Russikon die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung (2. Sek Kurzgymnasium/3. Sek BMS und FMS) zu besuchen.

Umfang: 10 Lektionen Sprachen und 10 Lektionen Mathematik

Kosten: 100.-

Anmeldung: Vor den Herbstferen wird durch die Klassenlehrperson ein Anmeldeformular verteilt.

Start: November

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Klassenlehrperson
Kinder mit spezifischen Schwächen oder besonderen Begabungen aller Klassenstufen werden mit gezielter Förderung durch die Klassenlehrperson und den schulischen Heilpädagogen oder die schulische Heilpädagogin (SHP) unterstützt und gefördert. Die Förderung durch die SHP kann im Klassenunterricht, in Fördergruppen oder wenn nötig im Einzelunterricht stattfinden.

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Christiane Mandl
christiane.mandl@schulerussikon.ch
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03_integrative_foerderung.pdf Download 0 03_integrative_foerderung.pdf

Kinder, die bis zum Stichtag (31. Juli) eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. 

Schuljahr 2024/2025:
Schulpflichtig sind Kinder, die zwischen dem 1. August 2019 und 31. Juli 2020 geboren sind.

Schuljahr 2025/2026:
Schulpflichtig sind Kinder, die zwischen dem 1. August 2020 und 31. Juli 2021 geboren sind.

Schuljahr 2026/2027:
Schulpflichtig sind Kinder, die zwischen dem 1. August 2021 und 31. Juli 2022 geboren sind.


Rückstellungsgesuche sind bis am 31. Januar an die Schulleitung, Eliane Ziegler, zu richten.

Rückstellungsgesuch

Rückstellungsprozess Ablauf - Eintritt Kindergarten

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Eliane Ziegler
eliane.ziegler@schulerussikon.ch

Die Schweizer Kommunikations-Plattform «Klapp» bündelt, vereinfacht und digitalisiert die administrative Kommunikation und spart so viele Papierkopien ein. Ob Elternbriefe, Termine, Corona-Informationen oder Absenzen, dank «Klapp» kommen die Informationen einfach und schnell zu den richtigen Empfängern.

Eltern können die Klapp-App kostenlos auf ihr Smartphone laden oder mit einem Computer die Web-App www.klapp.mobi benutzen.
Für die Klapp-Registrierung braucht es einen Autorisierungscode, den Sie auf der Einladung der Schule finden. Falls Sie den Code verloren haben, kann die Klassenlehrperson eine neue Einladung ausstellen. Nach der einmaligen Registrierung können Sie zusätzliche Codes (z.B. für ein zweites Kind) in der App unter Klassen eingeben (+).

Unterstützung finden Sie auf der Support-Seite von Klapp: support.klapp.mobi/d

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ICT-Support Schule Russikon
ict@schulerussikon.ch
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Infobrief.pdf Download 0 Infobrief.pdf
Anleitung_Code.pdf Download 1 Anleitung_Code.pdf
Absenzen_Jokertage.pdf Download 2 Absenzen_Jokertage.pdf
Mehrere_Kinder.pdf Download 3 Mehrere_Kinder.pdf
Datenschutz.pdf Download 4 Datenschutz.pdf
Zwingende, gut begründete Gesuche betreffend Klassenzuteilung sind bis am 31. März per Mail oder per Brief an die Schulleitung zu richten.

Unter zwingenden Gesuchen verstehen wir z.B. gemeinsame Betreuung von Familien für den Mittagstisch. Beachten Sie aber, dass wir keine Lehrerwünsche entgegennehmen können.

Kindergarten und 1. Klassen: Eliane Ziegler, eliane.ziegler@schulerussikon.ch

4. Klassen und 1. Sek: Daniel Lauber, daniel.lauber@schulerussikon.ch

Weitere Informationen entnehmen Sie dem "Reglement SchülerInnenzuteilung".

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Schulleitung
schulleitung@schulerussikon.ch
Im folgenden pdf-Dokument finden Sie den Kleidercodex der Sekundarschule Russikon. Diese Regeln wurden im Schülerrat mit den Schülerdelegierten aller Sekklassen erarbeitet. Gültig ab 9.1.24, ersetzt die Version vom 9.4.2018.

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Schulleitung
schulleitung@schulerussikon.ch
Name
kleidercodex_9_1_24 Download 0 kleidercodex_9_1_24
Die Kurswoche ist eine Projektwoche, welche alle 3 Jahre stattfindet. Die SchülerInnen dürfen während einer Woche an einem Kurs nach Wahl teilnehmen. Ausführliche Informationen zu unserer Kurswoche finden Sie auf kurswoche.jimdo.com

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Michael Volkart
michael.volkart@schulerussikon.ch
Eine logopädische Massnahme ist angezeigt, wenn Kinder Auffälligkeiten in den Bereichen Spracherwerb und Begriffsbildung, Kommunikation sowie beim Lesen und Schreiben aufweisen.
Die Frühförderung und Prävention im Kindergarten und in der Unterstufe sind wichtig, um Lern- und Entwicklungsstörungen zu vermeiden. Die Therapie für Kinder (in der Regel bis zur Mittelstufe) findet im Einzel- oder Gruppenunterricht statt, kann aber auch integrativ erfolgen.

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Christiane Mandl
christiane.mandl@schulerussikon.ch
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elterninformation_logopaedie.pdf Download 0 elterninformation_logopaedie.pdf

Medien prägen und beeinflussen nicht nur die Lebenswelt der Heranwachsenden, sondern auch deren späteres berufliches und privates Leben. Um in der Mediengesellschaft leben, arbeiten und lernen zu können, benötigen Kinder, Jugendliche und Erwachsene Kompetenzen, die weit über die Fähigkeit der Bedienung von ICT-Geräten hinausgehen. Die Schule hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche bei der Entwicklung von Urteilsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit Medien zu unterstützen.

Seit der Teilnahme am Schulprojekt 21 von 1999 bis 2001 hat die Schule Russikon die Schulinformatik schrittweise ausgebaut und weiterentwickelt.
Mit dem Lehrplan 21 wurden die Bereiche Medien und Informatik verbindlich eingeführt und im Stundenplan (5. / 6. / 7. / 9. Klasse) verankert. Zielsetzungen dieses Bereichs sind:
- Medien verstehen und verantwortungsvoll nutzen
- Grundkonzepte der Informatik verstehen und zur Problemlösung einsetzen, und
- Erwerb von Anwendungskompetenzen

Aktuell sind alle Klassen mit iPads ausgerüstet und in den verschiedenen Schulhäusern stehen Laptop-Pools und entsprechende Peripheriegeräte zur Verfügung.
Ab der 4. Klasse erhalten alle Schülerinnen und Schülern ein persönliches iPad zur Verfügung gestellt. 

 

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Daniel Tobler ICT Verantwortlicher
ict@schulerussikon.ch
Name
ICT-Konzept_2018.pdf Download 0 ICT-Konzept_2018.pdf
ICT-Nutzungsvereinbarung_Zyklus_1_2021.pdf Download 1 ICT-Nutzungsvereinbarung_Zyklus_1_2021.pdf
ICT-Nutzungsvereinbarung_Zyklus_2_2021.pdf Download 2 ICT-Nutzungsvereinbarung_Zyklus_2_2021.pdf
ICT-Nutzungsvereinbarung_Zyklus_3_2023.pdf Download 3 ICT-Nutzungsvereinbarung_Zyklus_3_2023.pdf
Die Gemeinde Russikon hat die MOJUGA Stiftung für Kinder- und Jugendförderung mit der Offenen Jugendarbeit beauftragt. Der Kern des Auftrages liegt in der Begleitung des Jugendtreffs Rugi an einer Öffnungszeit pro Woche. Die Offene Jugendarbeit arbeitet mit den Jugendlichen nach den Prinzipien Offenheit, Freiwilligkeit und Partizipation: Die Angebote sind für alle Jugendlichen der Gemeinde offen, basieren auf freiwilliger Teilnahme und werden in der freien Zeit der Jugendlichen wahrgenommen. Die Jugendarbeit zielt auf Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der Jugendlichen.

Informationen und Kontakt:
https://www.jugendarbeit-russikon.ch

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Nicole König
Regelung im Umgang mit Multimediageräten
(Multimediageräte = Handy, Tablet, MP3-Player, Spielkonsolen und dergleichen)

In Schulgebäuden:
Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte sind in Schulgebäuden weder hör- noch sichtbar.

Auf Schulareal:
Auf dem Schulareal sind Handys und elektronische Unterhaltungsgeräte während der Schulzeit (von 07.25-17.00) nicht hör- und sichtbar.

Ausnahmen an der Sekundarstufe: Für konkrete Aufträge und eine bestimmte Zeitdauer können die Lehrpersonen den Gebrauch von eigenen Handys etc. erlauben. Es wird darauf geachtet, dass Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Handy etc. keinen Nachteil haben. Sie dürfen in dieser Zeit Computer, Schulnotebooks oder Schul-iPads etc. benutzen.
Im Rahmen der Blockzeiten besuchen alle 2. KlässlerInnen wöchentlich während zwei Lektionen die Musikalische Grundausbildung. Dieser Unterricht findet in Halbklassen im Singsaal Sunneberg statt.

Die Kinder werden in diesen Musiklektionen auf verschiedenen Ebenen musikalisch und sozial gefördert. Durch Bewegen und Musizieren mit Orffinstrumenten, beim Singen und in der Instrumentenkunde werden musikalische Phänomene auf kindsgerechte Art vermittelt.
Spielerisches Erleben, aktives Mitmachen und die Freude an der Musik stehen dabei im Vordergrund.
Die Musikalische Grundausbildung ist ein kostenloses Angebot der Schule und wird durch eine Fachlehrperson unterrichtet.

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Kathrin Schneider
kathrin.schneider@schulerussikon.ch

An der MZO (Musikschule Zürcher Oberland) sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus der ganzen Region willkommen. Die MZO umfasst 16 Gemeinden und ist die grösste regionale Musikschule der Schweiz mit Hauptsitz in Wetzikon: siehe www.mzol.ch. In der Regel findet der Musikunterricht in Russikon oder einer Nachbargemeinde statt.

Das Musikatelier bietet ab dem 2. Kindergarten Semester einen idealen Einstieg in die Musikwelt. Einzellektionen auf zahlreichen Instrumenten sowie Gesangsunterricht empfehlen wir ab Primarschulalter. Instrumente (Blas- und Streichinstrumente, Gitarre) können zu günstigen Preisen gemietet werden. Ein beliebtes Gruppenangebot sind die beiden Kinder- und Jugendchöre. Kinder und Jugendliche werden im Semesterbetrieb unterrichtet. Eintritt für Erwachsene ist mit einem Abonnement-System jederzeit möglich.

Im Frühling und Herbst findet ein Info-Tag statt, an welchem alle Instrumente kennengelernt und ausprobiert werden können.

Info-Tag (mit spontanem Vorbeischauen)
Samstag, 13. April 2024, 10.00 bis 16.00 h

Musikschulzentrum Wetzikon, Bahnhofstrasse 36, 8620 Wetzikon

Schnupper-Tage zum individuellen Ausprobieren (mit online Schnuppertermin-Anmeldung ab 13.4.)
Freitag & Samstag, 10. & 11. Mai 2024
Musikschulzentrum Wetzikon, Bahnhofstrasse 36, 8620 Wetzikon

Auskunft rund um den Musikunterricht erteilt Ihnen gerne die für Russikon & Fehraltorf zuständige Ortsvertreterin, Margrit Schönbächler, russikon@mzol.ch, Tel. 079 128 68 58.

Allgemeine Infos über die MZO, Portraits der Lehrpersonen, Preislisten, Schulreglement und Anmeldeformular siehe www.mzol.ch.

Für finanzielle Unterstützung siehe ABC der Schule, wo Sie das Reglement Stipendien Musikschule sowie das Formular Stipendiengesuch finden.

 

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Margrit Schönbächler
russikon@mzol.ch
Name
MZO_Info- Schnuppertage2024 Download 0 MZO_Info- Schnuppertage2024
Sind Schülerinnen und Schüler, die das Potential haben, die Klassen- oder Stufenlernziele gemäss Lehrplan zu erreichen, aufgrund einer Behinderung in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, soll einer Diskriminierung vorgebeugt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der folgenden pdf-Datei.

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Christiane Mandl
christiane.mandl@schulerussikon.ch
Name
Nachteilsausgleich.pdf Download 0 Nachteilsausgleich.pdf
Die Nachtwoche ist eine Projektwoche der Sekundarschule, welche alle drei Jahre stattfindet. Während dieser speziellen Woche erleben die SchülerInnen was Nachtarbeit heisst und werden indirekt auf das Berufsleben vorbereitet. Weitere Infos zur Nachtwoche finden Sie auf www.nachtwoche.ch

Am Donnerstag, 14. November 2024 findet der nationale Zukunftstag statt. Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klasse (1. Sek) dürfen an diesem Tag ihre Eltern oder andere Erwachsene in der Berufswelt begleiten. Auf www.nationalerzukunftstag.ch finden Sie weitere spannende Informationen.

Wenn Ihr Kind am Zukunftstag teilnehmen möchte, teilen Sie bitte der Klassenlehrperson via Klappnachricht (keine Absenz!) mit, wie Ihr Kind diesen Tag verbringen wird. 

Wir wünschen den Schülerinnen und Schülern viel Vergnügen beim Einblick in die Berufswelt!

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Klassenlehrperson
Die pädagogische Grundhaltung der Schule Russikon orientiert sich an den Werten des Konzepts der „Neuen Autorität“. Das Modell der Neuen Autorität ist ein systemischer Ansatz, der Personen mit Führungsverantwortung (Eltern, LehrerInnen, Sozialpädagogen, Führungskräfte, usw.) stärkt und ihnen Mittel zur Durchsetzung ihrer Aufgaben gibt. Die Neue Autorität ist vor allem geprägt durch eine Haltung des gewaltfreien und respektvollen Handelns, der Präsenz und des „Wir-Gefühls“. Dabei spielen eine offene Kommunikation und die Transparenz innerhalb des Lehrkörpers (Teamaustausch), die Kommunikation gegenüber Schüler und Schülerinnen und den Eltern eine wichtige Rolle. Klassenübergreifende und ritualisierte Anlässe auf allen Stufen sollen zusätzlich zu einer offenen Schulhauskultur beitragen und das Gefühl des gegenseitigen Vertrauens fördern.

Dieses Modell wurde von Haim Omer entwickelt und ist im Buch „Stärke statt Macht“ ausführlich beschrieben

Im Dokument unten sind die Grundlagen der Neuen Autorität in Form der „7 Säulen“ zusammenfassend beschrieben.

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Schulleitung
schulleitung@schulerussikon.ch
Name
Neue_Autoritat.pdf Download 0 Neue_Autoritat.pdf
Die Präventionsarbeit der Schule Russikon ist in einem Konzept über alle Stufen hinweg festgehalten. In einer Tabelle sind alle Anlässe in den Stufen übersichtlich dargestellt.

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Eliane Ziegler
eliane.ziegler@schulerussikon.ch
Name
230925_Präventionsarbeit_Uebersicht_Web_V1 Download 0 230925_Präventionsarbeit_Uebersicht_Web_V1
Präv.Konzept_Web_V1 Download 1 Präv.Konzept_Web_V1
Die Kinder mit Auffälligkeiten im Bewegungsverhalten oder in der sozio-emotionalen Entwicklung werden im Bewegungs- und Wahrnehmungsbereich gefördert und im emotional-sozialen Bereich unterstützt. Die Intervention erfolgt kind- und fallbezogen, die Therapie kann als Einzel- oder Gruppenunterricht und integrativ durchgeführt werden.

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Christiane Mandl
christiane.mandl@schulerussikon.ch
Name
elterninformation_psychomotorik.pdf Download 0 elterninformation_psychomotorik.pdf
In der schulisch indizierten Psychotherapie werden Kinder mit seelischen Problemen und Leiden in der Bewältigung mit Hilfe anerkannter psychotherapeutischer Verfahren unterstützt. Sie werden befähigt, sich in ihrem familiären und schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und entwickeln. Schulisch indiziert bedeutet in diesem Zusammenhang, wenn das schulische Fortkommen gefährdet ist oder negative Auswirkungen auf den Umgang mit Anforderungen an den schulischen Alltag festzustellen sind.

Kontakt

Christiane Mandl
christiane.mandl@schulerussikon.ch
Name
08_Psychotherapie.pdf Download 0 08_Psychotherapie.pdf
Jokertage sind Tage, an denen einzelne Schüler und Schülerinnen vom Unterricht dispensiert werden. Die Anmeldungvon Jokertagen ist ohne Begründung möglich.

Das Reglement über die Jokertage finden Sie hier.

Das Anmeldeformular können Sie mit nachstehendem pdf. öffnen.

Kontakt

Schulleitung
schulleitung@schulerussikon.ch
Name
06a_Jokertage_Mitteilung_der_Eltern_zum_Bezug_von_Jokertagen-Kopieren.pdf Download 0 06a_Jokertage_Mitteilung_der_Eltern_zum_Bezug_von_Jokertagen-Kopieren.pdf
Im nachstehenden Dokument finden Sie die Nutzungsbedingungen der Webseite www.schulerussikon.ch

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Schulverwaltung Russikon
schulverwaltung@schulerussikon.ch
Name
Nutzungsbedingungen_www.russikon.ch.pdf Download 0 Nutzungsbedingungen_www.russikon.ch.pdf

Reglement Schulbus

Gültig ab:
1. August 2021

Ersetzt Reglement vom:
1. Oktober 2018

Ressort:
Schulraumplanung & Infrastruktur

 

Beschluss der SB Russikon vom:

7. Juli 2021

 

1. Allgemeines

Es werden folgende Transporte durchgeführt:

  • Ludetswil, Sennhof: Kindergarten und Unterstufe
  • Sommerau: Kindergarten, ganze Primarstufe
  • Gündisau: Sämtliche Schulkinder
  • Rumlikon: Kindergarten und 1. bis 4. Klasse
  • Madetswil: Kindergarten und Unterstufe

Schulkinder, welche sich anmelden, verpflichten sich den Schulbus ganzjährig zu benützen.

2. Ausnahmeregelungen

  • Kinder der Mittelstufe des Schulhauses Madetswil werden zu Turnstunden, Handarbeit und Sonderanlässen nach verbindlicher An- und Abmeldung mit dem Schulbus transportiert.

  • Auf Grund von speziellen Gegebenheit und Ereignissen (z.B. Unfall) kann eine Sonderbewilligung bei der Schulverwaltung beantragt werden

3. Verhaltensgrundsätze

Verhaltensgrundsätze werden von der Firma Kopf Reisen reglementiert.

4. Haftpflichtversicherung

Für Schäden, welche Schülerinnen oder Schüler gegenüber Dritten verursachen, haften sie persönlich bzw. die Eltern oder Inhaber der elterlichen Sorge. Die Schule lehnt jede Haftung ab, es besteht keine Haftpflichtversicherung.

Schulbehörde Russikon

 

 

David Goldschmid

Präsident

Angelika Büchi

Leiterin Schulverwaltung

Name
10_Reglement_Schulbus_2021-08-01.pdf Download 0 10_Reglement_Schulbus_2021-08-01.pdf
Gültig ab Schuljahr 2023/24
Name
Reglement Schulzahnpflege mit Tarifanpassung Download 0 Reglement Schulzahnpflege mit Tarifanpassung

Reglement Schulärztliche Untersuche

Gültig ab:
6. November 2018

Ersetzt Reglement vom:
3. November 2015

Ressort: Schülerbelange

 

Beschluss der SB Russikon vom:

6. November 2018

 

  1. Allgemeines

    Gemäss Volksschulgesetz §17 werden Schülerinnen und Schüler auf der Kindergartenstufe, in der 5. Klasse und auf der Sekundarstufe schulärztlich untersucht. Auf der Kindergartenstufe erfolgen die Untersuchungen in der Regel durch Privatärztinnen und Privatärzte.

Die schulärztlichen Untersuche werden durch Dr. med. Mirjam Schorr und Dr. med. Matthias Rist durchgeführt. Die freie Arztwahl ist gewährleistet.

Bei den Untersuchungen werden erhoben:

  1. Grösse und Gewicht

  2. Seh- und Hörvermögen

  3. Impfstatus

    Auf der Kindergartenstufe erfolgt zusätzlich eine Entwicklungsbeurteilung.

  1. Organisation

Die Eltern sind verantwortlich, dass ihr Kind im 1. Kindergartenjahr untersucht wird.

Der Reihenuntersuch beim Schularzt erfolgt klassenweise; auf der Primarstufe begleitet.

Die Untersuche finden vorzugsweise im Winterhalbjahr statt.

In der 5. Klasse werden im Winterhalbjahr die Impfausweise der Schülerinnen und Schüler durch die Klassenlehrperson eingezogen und in einem verschlossenen Couvert an die Schulverwaltung, resp. die Schulärzte weitergeleitet. Die Schulärzte retournieren die Ausweise mit eventuellen Impfempfehlungen, ebenfalls verschlossen, zu Handen der Schulverwaltung. Diese übergibt die Ausweise den zuständigen Lehrkräften für eine Retournierung an die Inhaber der elterlichen Gewalt.

 

 

  1. Finanzielles

Auf der Kindergartenstufe erfolgt die Abrechnung gemäss der Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Die Gemeinden tragen die Kosten der Untersuchungen der Schulärztinnen und Schulärzte auf der Primar- und Sekundarstufe.

Lassen die Eltern die Untersuchung auf der Primar- oder Sekundarstufe bei einer Privatärztin oder einem Privatarzt durchführen, tragen sie die Kosten.

 

Schulbehörde Russikon

 

 

David Goldschmid

Präsident

Angelika Büchi

Leiterin Schulverwaltung

Name
13_Reglement_Schularztliche_Untersuche_2018-11-06.pdf Download 0 13_Reglement_Schularztliche_Untersuche_2018-11-06.pdf

Reglement Schülerzuteilung

 

Gültig ab:
Schuljahr 2018/19

Ersetzt Reglemente vom:
24. Mai 2016

Ressort: Schülerbelange

 

Beschluss der SB Russikon vom:

6. November 2018

     

 

  1. Allgemeines

Die Schülerzuteilung erfolgt entsprechend der aktuellen Geschäftsordnung. Bei Anpassungen der Geschäftsordnung werden diese automatisch in dieses Reglement aufgenommen.

  1. Vorarbeiten für sämtliche Stufen
  • Einbezug der abgebenden und annehmenden Lehrkräfte

  • Bei Bedarf Rücksprache mit dem Schulpsychologischen Dienst

  • Allfällige Einteilungsempfehlungen mit einbeziehen

  • Gesuche der Inhaber der elterlichen Gewalt werden entgegen genommen und beurteilt

  1. Kriterien
  • Grösstmögliche Heterogenität in Grösse und Leistungsfähigkeit der Klassen

  • Geschlechterausgeglichenheit

  • Quartier- und Aussenwachtzugehörigkeit berücksichtigen (selbe Klasse)

  • Grösstmögliche Ausgeglichenheit der Klassen bei der Zuteilung von Kindern mit sonderpädagogischen Bedürfnissen unter Berücksichtigung von Quartier und Aussenwacht

  1. Elterngesuche

Die begründete Gesuche müssen bis spätestens 31. März der Schulleitung eingereicht werden.

SCHULBEHÖRDE RUSSIKON

 

 

David Goldschmid

Präsident

Angelika Büchi

Leiterin Schulverwaltung

Name
03_Reglement_Schulerzuteilung_V_2018-11-06.pdf Download 0 03_Reglement_Schulerzuteilung_V_2018-11-06.pdf

Reglement Stipendien Musikschule

Gültig ab:
Schuljahr 2018/19

Ersetzt Reglemente vom:
22. März 2016

Ressort: Schülerbelange

 

Beschluss der SB Russikon vom:

4. Dezember 2018

 

  1. Allgemeines

    Die Gemeinde Russikon stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um Schüler der Schule Russikon eine musikalische Ausbildung an der Musikschule Zürcher Oberland (MZO) zu ermöglichen.

    Unterstützt werden sämtliche Angebote der MZO (Einzel- und Gruppenunterricht). Von der Unterstützung ausgenommen sind Instrumentenmiete und –kauf, Einschreibegebühren sowie Notenmaterial.

  2. Bezugsberechtigung

    Bezugsberechtigt sind schulpflichtige Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Russikon bis Ende ihrer obligatorischen Schulpflicht von 11 Jahren.

  3. Berechnungsgrundlagen

    1. Die Stipendiengewährung erfolgt einkommensabhängig.

    2. Das massgebliche Einkommen ergibt sich aus dem steuerbaren Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens der mit den zu betreuenden Kindern in einem Haushalt lebenden gesetzlichen Vertretern.

Obere Einkommensgrenze für die Bezugsberechtigung: CHF 50'000.00

Steuerbares Einkommen CHF 0 – 30'000.00 maximal 50 % Stipendienanteil

Steuerbares Einkommen CHF 30‘001.00 – 50'000.00 maximal 30 % Stipendienanteil

In Härtefällen entscheidet die Schulbehörde mittels Beschluss.

  1. Vorgehen

    1. Für eine Stipendienbewilligung müssen die Erziehungsverantwortlichen vor Beginn des 1. Semesters ein Stipendiengesuch an die Schulverwaltung einreichen. Das Gesuch muss gleichzeitig mit der Anmeldung an die MZO abgegeben werden Das Antragsformular kann auf der Schulverwaltung bestellt oder von der Homepage www.schulerussikon.ch heruntergeladen werden. Die Stipendienbewilligung ist bis Ende der obligatorischen Schulpflicht oder bis zur Abmeldung bei der MZO gültig.

    2. Die Schulverwaltung klärt mit dem Steueramt die finanzielle Berechtigung.

    3. Für jedes Kind muss ein separater Stipendienantrag gestellt werden. Wird ein Stipendiengesuch bewilligt, stellt die MZO den Eltern die Rechnung über den reduzierten Betrag aus.

 

 

  1. Rechtsmittel

    Es gelten die gesetzlichen Grundlagen gemäss Rechtsmittelbelehrung.

 

Schulbehörde Russikon

 

 

David Goldschmid

Präsident

Angelika Büchi

Leiterin Schulverwaltung

Name
08_Reglement_Stipendien_Musikschule_2018-12-04.pdf Download 0 08_Reglement_Stipendien_Musikschule_2018-12-04.pdf
Im nachstehenden Dokument finden Sie das Reglement der Tagesstrukturen.

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Sybille Grossenbacher
schulverwaltung@russikon.ch
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Reglement Tagesstrukturen 2024 Download 0 Reglement Tagesstrukturen 2024
Name
Rueckstellungsgesuch Download 0 Rueckstellungsgesuch

Das Formular Schadenmeldung geht an die Schulleitung, damit wir eine Übersicht über die Vorkommnisse an unserer Schule haben. Für eine polizeiliche Anzeige sind die Eltern zuständig. Eine solche muss also unabhängig zum Formular Schadenmeldung von den Eltern direkt an einen Polizeiposten erfolgen.

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Daniel Lauber
daniel.lauber@schulerussikon.ch
Name
Schadenmeldung_Velo_Mofa-Kopieren.pdf Download 0 Schadenmeldung_Velo_Mofa-Kopieren.pdf
Schulbestätigungen sind auf Anfrage bei der Schulverwaltung erhältlich.

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Sybille Grossenbacher
schulverwaltung@russikon.ch
Das Schulbusreglement finden Sie unter Reglement Schulbus im ABC der Schule.

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Sybille Grossenbacher
schulverwaltung@russikon.ch
Im nachstehenden pdf. finden Sie das Reglement über Schulbücher und Schulmaterial der Schule Russikon.

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Sybille Grossenbacher
schulverwaltung@russikon.ch
Name
1_Merkblatt_Schulbucher_-material_V_2018-11-06.pdf Download 0 1_Merkblatt_Schulbucher_-material_V_2018-11-06.pdf

In dieser Zusammenstellung finden Sie unsere aktuellen Projekte aus dem Schulprogramm 2020 - 2023.

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Daniel Lauber
daniel.lauber@schulerussikon.ch
Name
Schulprogramm20_23_200321_Kurzversion.pdf Download 0 Schulprogramm20_23_200321_Kurzversion.pdf

Im folgenden Dokument finden Sie die Angaben zu unseren Benutzungsgebühren für die einmalige Miete von Schulräumen. Das Antragsformular finden Sie bei "Gesuch um Benutzung von Schulräumen". 

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Daniel Lauber
daniel.lauber@schulerussikon.ch
Name
Benutzungsgebuhren_Schulraum_Russikon.pdf Download 0 Benutzungsgebuhren_Schulraum_Russikon.pdf

"Sicherheit auf dem Schulweg"

Anbei finden Sie unsere Empfehlungen zu den Schulwegen in Zusammenarbeit mit dem Verkehrinstruktor und der Kantonspolizei Zürich.

Wie die Kinder den Schulweg meistern, sei es mit dem Fahrrad oder zu Fuss, welche Strasse und Wege sie benutzen, liegt allein in der Verantwortung der Eltern. Die Schule Russikon kann lediglich Empfehlungen aussprechen und appelliert an die Eigenverantwortung der Eltern und gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und Toleranz im Strassenverkehr.

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Schulpflege Ressort Infrastruktur und Schulraumplanung
pascale.braeuer@schulerussikon.ch
Name
Schulwegsicherheit.pdf Download 0 Schulwegsicherheit.pdf

Grundlagen:

Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 10 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.

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Sybille Grossenbacher
sybille.grossenbacher@russikon.ch
Name
Schutzkonzept_Russikon_Version_13.pdf Download 0 Schutzkonzept_Russikon_Version_13.pdf

In der Schule Russikon lernen die Kinder von der 1. bis zur 3. Klasse jeweils im Wintersemester schwimmen. Der Schwimmunterricht ist im Lehrplan 21 fest verankert, und wird im Kanton Zürich durch kompetente Fachlehrpersonen erteilt.

Der Schwimmunterricht ist stark strukturiert und führt die Kinder stufenweise ans Schwimmen heran. Von der 1. bis zur 3. Klasse werden die Kinder mit einem kompetenzorientierten Unterricht an verschiede Ziele herangeführt.

Das Ziel in der 3. Klasse ist der Wassersicherheitscheck (WSC). Der Wassersicherheitscheck fördert die Fähigkeit von Kindern, sich nach einem Sturz ins Wasser selber ans Ufer oder den Beckenrand zu retten. Die SLRG und ihre Partner empfehlen, dass alle Schülerinnen und Schüler den WSC bis zum 9. Lebensjahr absolvieren. Die Inhalte wurden von der SLRG in Zusammenarbeit mit der BFU – Beratungsstelle für Unfallvershütung und swimsports.ch in der Schweiz eingeführt.

Damit der Schwimmunterricht erfolgreich ist und die teilweisen stark heterogenen Gruppen, Disziplin sowie spielerische Freude im und am Wasser kennen lernen, besuchen die Schwimmlehrpersonen regelmässige Weiterbildungen.

Die verschiedenen Bedürfnisse und Fähigkeiten jedes Einzelnen, werden im Schwimmunterricht berücksichtigt. Die Bewegungsförderung und die Freude sich sicher im Wasser aufzuhalten stehen an oberster Stelle. Gute Schwimmfertigkeiten sind immer noch der Beste Schutz vor Ertrinkungsunfällen. Leider ertrinken in der Schweiz immer wieder Kinder. Wer als Kind lernt sich sicher im und am Wasser zu bewegen, wird ein Leben lang davon profitieren.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern viel Erfolg und Freude im Schwimmunterricht.

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Eliane Ziegler
eliane.ziegler@schulerussikon.ch

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Sybille Grossenbacher
sybille.grossenbacher@russikon.ch
Name
Stipendiengesuch_MZO.pdf Download 0 Stipendiengesuch_MZO.pdf

Im Stundenplan werden folgende Abkürzungen für die Fächer verwendet:
 

Fächer U = Unterricht
Sprachen Deutsch (D) Gestalten Bildnerisches Gestalten (BG)      
Englisch (E), ab 3. Klasse Textiles und Technisches
Gestalten (TTG), ab 1. Klasse
Französisch (F), ab 5. Klasse
Mathematik (MA) Musik (MU)
Natur, Mensch,
Gesellschaft
(NMG)
  Musikalische Grundausbildung (MGA), 2. Klasse
Bewegung und Sport (BS)
Religionen, Kulturen, Ethik (RKE) Medien und Informatik (MI), ab 5. Klasse
Anbei das Formular zur Anmeldung für unsere Tagesstrukturen.

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Patrizia Oberholzer
tagesstrukturen@russikon.ch
Name
Anmeldeformular Tagesstrukturen SJ 2023/24 Download 0 Anmeldeformular Tagesstrukturen SJ 2023/24

An der Primarschule Russikon gibt es immer wieder SchülerInnen, die aus verschiedenen Gründen einen geschützten Rahmen für die Erledigung ihrer Hausaufgaben benötigen. Um diese SchülerInnen zu unterstützen, stellen wir ihnen kostenlos Raum und Personal zur Verfügung, damit die anstehenden Hausaufgaben gelöst werden können. Beaufsichtigt werden sie von einer Lehrperson. Es handelt sich dabei um eine offene Zeit, das bedeutet: sollte eine Schülerin oder ein Schüler einmal keine Hausaufgaben haben oder die Hausaufgaben sind bereits vor Ende der Lektion gelöst, können sie, mit Einverständnis der Lehrperson des Ufzgiclubs, nach Hause gehen.

Zeit und Ort

Russikon
Montag: 15:25 Uhr bis max. 16:10 Uhr / Sunneberg 3 / Zimmer E3 von Frau Jill Gamma
Dienstag: 16:15 Uhr bis max. 17:00 Uhr / Sunneberg 3 / Zimmer E1 von Frau Sarah Staub
Donnerstag: 15:25 Uhr bis max. 16:10 Uhr / Sunneberg 1 / Zimmer 5 von Frau Michelle Marthaler

Madetswil
Montag: 15:25 Uhr bis max. 16:10 Uhr / Zimmer 2 von Frau Jana Bergmann
Dienstag: 15:25 Uhr bis max. 16:10 Uhr / Zimmer 2 von Frau Jana Bergmann
 

Anmeldung
Die entsprechenden SchülerInnen werden von der Klassenlehrperson in Absprache mit den Eltern in den Ufzgiclub überwiesen. Voraussetzung ist das Einverständnis der Eltern (Unterschrift auf dem entsprechenden Formular). Nach erfolgter Anmeldung sind die SchülerInnen zum regelmässigen Besuch des Ufzgiclubs verpflichtet. Die Anmeldung ist jeweils ein Jahr gültig.

Es gelten die Regeln des Ufzgiclubs. Ist die Obergrenze von 18 SchülerInnen erreicht, kommt das Kind auf die Warteliste.

 

Kontakt

Klassenlehrperson
Name
Formular_Ufzgiclub_Primar_2023_2024.pdf Download 0 Formular_Ufzgiclub_Primar_2023_2024.pdf

An der Sekundarschule Russikon gibt es immer wieder SchülerInnen, die aus verschiedenen Gründen einen geschützten Rahmen für die Erledigung ihrer Hausaufgaben benötigen. Um diese SchülerInnen zu unterstützen, stellen wir ihnen kostenlos Raum und Personal zur Verfügung, damit die anstehenden Hausaufgaben gelöst werden können. Beaufsichtigt werden sie von einer Lehrperson. 


Zeit und Ort
Dienstag: 12:50 Uhr bis 13:35 Uhr / im Wettstein-Zimmer 2 von Frau Corinne Hauri
Freitag: 12:50 Uhr bis 13:35 Uhr / im Wettstein-Zimmer 2 von Frau Corinne Hauri

Anmeldung
Die entsprechenden SchülerInnen werden von der Klassenlehrperson in Absprache mit den Eltern in den Ufzgiclub überwiesen. Voraussetzung ist das Einverständnis der Eltern (Unterschrift auf dem entsprechenden Formular). Nach erfolgter Anmeldung sind die SchülerInnen zum regelmässigen Besuch des Ufzgiclubs verpflichtet. Die Anmeldung ist jeweils ein Jahr gültig.

Es gelten die Regeln des Ufzgiclubs. Ist die Obergrenze von 18 Schülerinnen und Schüler erreicht, kommt das Kind auf die Warteliste.

Kontakt

Klassenlehrperson
Name
Formular_Ufzgiclub_Sek_2023_2024.pdf Download 0 Formular_Ufzgiclub_Sek_2023_2024.pdf
In Russikon werden 3 Abteilungen Sek A, Sek B und Sek C geführt (Wobei aus organisatorischen Gründen die Sek B und die Sek C zur Zeit teilweise zusammengelegt sind).
Umstufungen zwischen den Abteilungen sind wie folgt möglich:

In der 1. Sek:
-Ende November
-Mitte April
-Anfang Schuljahr

In der 2. und 3. Sek:
-Ende Januar
-Anfang Schuljahr

Umstufungen können durch eine Lehrperson oder die Eltern beantragt werden, sofern Leistungsstand und Gesamteindruck einen solchen Schritt rechtfertigen. Dabei sind Auf- und Abstufungen vorgesehen; Repetitionen hingegen finden nur in Ausnahmefällen statt.

Beachten Sie bitte, dass jeder Umstufung ein Verfahren in mehreren Schritten voraus geht, das rund vier Wochen vor der effektiven Umstufung eingeleitet wird. Reichen Sie also einen Umstufungsantrag nach Absprache mit der Klassenlehrperson rechtzeitig ein. (Ca. einen Monat vor dem effektiven Umstufungstermin)

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Klassenlehrperson
UNTERRICHTSZEITEN

LektionZeit    
Auffangzeit08.15 - 08.30
Unterricht Morgen08.30 - 11.55
Unterricht Nachmittag*13.40 - 15.15

*Dienstag und Donnerstag (keine Auffangzeit)

Die 1. Kindergartenkinder haben nur am Morgen Unterricht.
Die 2. Kindergartenkinder haben zusätzlich am Dienstag- und Donnerstagnachmittag Kindergarten.

Die Stundenpläne der einzelnen Klassen werden durch die Kindergartenlehrpersonen verteilt.

Kontakt

Eliane Ziegler
eliane.ziegler@schulerussikon.ch
LektionZeit
1                07.30 - 08.15
208.20 - 09.05
309.10 - 09.55
410.20 - 11.05
511.10 - 11.55
  
613.40 - 14.25
714.30 - 15.15
815.25 - 16.10
916.15 - 17.00


Die Stundenpläne der einzelnen Klassen werden durch die Klassenlehrpersonen verteilt.

Kontakt

Daniel Lauber
daniel.lauber@schulerussikon.ch
LektionZeit
1                 07.30 - 08.15
208.20 - 09.05
309.10 - 09.55
410.20 - 11.05
511.10 - 11.55
6*12.00 - 12.45
7*12.50 - 13.35
813.40 - 14.25
914.30 - 15.15
1015.25 - 16.10
1116.15 - 17.00

*Haushaltkunde, Handarbeit, Hausaufgabenhilfe, Schülerband und Tastaturschreibkurs zum Teil über Mittag.

Die Stundenpläne der einzelnen Klassen werden durch die Klassenlehrpersonen verteilt.

Kontakt

Daniel Lauber
daniel.lauber@schulerussikon.ch
In der 3. Sek haben die Schülerinnen und Schüler Projektunterricht und Wahlfachstunden, wo sie oft an einer eigenen Projektarbeit arbeiten. Zum Teil ist es notwendig, dass diese Arbeiten während der Unterrichtszeit ausserhalb des Schulhauses ausgeführt werden müssen. Dies ist gemäss Richtlinien der Bildungsdirektion nur erlaubt, wenn vorgängig ein Vertrag zwischen SchülerIn, Eltern und Lehrperson ausgefüllt und unterzeichnet wird.

Den Vertrag finden Sie im Dokument unten:

Kontakt

Klassenlehrperson
Name
Vertrag_auswartige_Arbeiten-Kopieren.pdf Download 0 Vertrag_auswartige_Arbeiten-Kopieren.pdf
Zeugnisabschriften sind auf Anfrage bei der Schulverwaltung erhältlich.

Gebühr: gemäss Gebührentarif der Gemeinde Russikon

Kontakt

Sybille Grossenbacher
schulverwaltung@russikon.ch
Name
722.1_Gebuhrentarif_vom_15._Dezember_2017_teilrevidiert.pdf Download 0 722.1_Gebuhrentarif_vom_15._Dezember_2017_teilrevidiert.pdf